Sachgrundlose Befristung in der Hauptverwaltung

456 Beschäftigte hatten in der Berliner Hauptverwaltung (Stand 31. Dezember 2018) einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag. Ob und wann die Arbeitnehmer in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden können, hängt „in erster Linie vom Vorhandensein entsprechender Stellen ab. (Q: Anfrage Christian Goiny, MdA CDU)