Graureiher stirbt bei Behördenpingpong

Sie erinnern sich ans Behördenpingpong mit dem verletzten Graureiher? (Anruf bei der Polizei: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Feuerwehr an“, Anruf bei der Feuerwehr: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Polizei an“, Anruf beim Ordnungsamt: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr an“ usw… CP v. 22.2.). Spaziergänger hatten das von Hunden attackierte, gesetzlich geschützte Tür (hier zu sehen) schließlich in eine Kiste gepackt und in die Tierklinik nach Düppel gebracht, nachdem auch Anrufe bei der Tierrettung (dauerbesetzt), beim Tierheim (Anrufbeantworter) und einem Tierarzt (behandlungsunwillig) nicht halfen.

Nun, die Sache ist noch ein bisschen irrer, wie unsere Kollegin Sandra Dassler vom zuständigen (!) Verbraucherministerium erfuhr: Den Spaziergängern hätte ihr Hilfseinsatz als Wilderei ausgelegt werden können (Jagdgesetz § 2, Abs. 4), weil sie sich nicht beim „Jagdausübungsberechtigten“ gemeldet hatten. Hm, und wie findet ein Reiherfinder für einen Reiher in Not den zuständigen „Jagdausübungsberechtigten“? Das Ministerium empfiehlt: „Die Polizei anrufen“ (siehe oben). Da beißt sich der Reiher vor Verzweiflung in den Schwanz.

Für unseren Graureiher vom Kleinmachnower See kam die Hilfe am Ende übrigens leider zu spät: „Das Tier war sehr geschwächt, bekam zwar eine Infusion, eine Antibiose und Schmerzmittel, überlebte die Nacht aber nicht,“ sagt Kerstin Müller, Oberärztin in der Tierklinik Düppel. (Weitere Hinweise zur Tierrettung und der Tierklink finden Sie hier).