Behördenpingpong mit verletztem Graureiher
Beim Behördenpingpong fahren wir heute zum Auswärtsspiel nach Brandenburg: Am Kleinmachnower See versuchte unsere Leserin Christa Hasselhorst gemeinsam mit anderen Spaziergängern einen verletzten Graureiher (nach § 7, Abs. 2, Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützte Art“) gegen angreifende Hunde zu verteidigen und telefonisch Hilfe zu holen (hier zu sehen). Der Verlauf:
1. Polizei: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Feuerwehr an.“
2. Feuerwehr: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Polizei an.“
3. Ordnungsamt: „Wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr an.“
4. Die ehrenamtliche Tierrettung ist ständig besetzt.
5. Beim Tierheim Berlin läuft nur der Anrufbeantworter.
6. Ein Tierarzt in Teltow erklärt, er dürfe nicht helfen.
Am Ende packten beherzte Sparziergänger den flugunfähigen Vogel in einen Karton und fuhren ihn zur Kleintierklinik in Düppel. Als die Helferin später dort anrief und sich nach dem Zustand des Reihers erkundigen wollte, wurde ihr gesagt: „Darüber dürfen wir keine Auskunft geben.“