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Die Hells Angels schulden Ihnen noch Geld? Die Berliner Verwaltung hilft gern!
Der lokale Ableger des Rockerclubs ist inzwischen „unanfechtbar“ verboten – Gläubiger mit offenen Rechnungen können sich nun an die Innenverwaltung wenden. Von Lotte Buschenhagen und Stefan Jacobs
Immer wieder im Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft: die Rockergruppe Hells Angels. Foto: dpa/Fredrik von Erichsen
Wenn es schon mit dem Böllerverbot nichts wird, so sind immerhin Boller- und Ballerverbot amtlich: Im aktuellen Amtsblatt findet sich die „Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Verbots des Vereins ‚Hells Angels Motorcycle Club Berlin Central‘ einschließlich der Teilorganisation ‚MP 81 Berlin Central‘“, verbunden mit einem Gläubigeraufruf: Forderungen können bis 15. März „unter Angabe des Betrages und des Grundes“ bei der Innenverwaltung angemeldet werden. Wehe, es meckert noch mal jemand über die angebliche Servicewüste Berlin, wenn einem die Verwaltung sogar Schulden der Hells Angels eintreibt! Kosmopoliten sprechen von einem „window of opportunity“.