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Fortbildung für Justizbeamte ist Dienst – auch wenn das Thema sie selbst interessiert
Fortbildungen seien schon bisher Dienst gewesen, so die Justizverwaltung. Durch das Dienstrechtsreformgesetz sei nun auch klar geregelt. Das steht auch in einem neuen Amtsblatt. Von Stefan Jakobs.
Foto: dpa / Sebastian Gollnow
Im neuen Amtsblatt sind die „Ausführungsvorschriften zur Anwendung der laufbahnrechtlichen Vorschriften über die dienstliche Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst“ veröffentlicht. Die regeln u.a., dass „die Teilnahme an dienstlicher Qualifizierung Dienst ist“. Daran ändere auch „ein potenzielles Eigeninteresse“ nichts. Auf CP-Anfrage klärt die Justizverwaltung auf: Fortbildungen seien schon bisher Dienst gewesen. Das mit dem potenziellen Eigeninteresse beziehe sich auf oftmals allgemeinbildende Veranstaltungen, die nicht unbedingt einen direkten Dienstbezug haben müssten. Das sei durchs Dienstrechtsreformgesetz nun klar geregelt. Und ab wann gilt das? Sofort, unverzüglich.