Fortbildung für Justizbeamte ist Dienst – auch wenn das Thema sie selbst interessiert

Fortbildungen seien schon bisher Dienst gewesen, so die Justizverwaltung. Durch das Dienstrechtsreformgesetz sei nun auch klar geregelt. Das steht auch in einem neuen Amtsblatt. Von Stefan Jakobs. 

Fortbildung für Justizbeamte ist Dienst – auch wenn das Thema sie selbst interessiert
Foto: dpa / Sebastian Gollnow