Bezirksamt: In Parks wird nicht gestreut

Es folgt eine Mitteilung des BA Tempelhof-Schöneberg: „Das Straßen- und Grünflächenamt wünscht allen Bürger_innen einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (...) keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.“ Guten Rutsch!

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