Mietenstopp vielleicht nicht rückwirkend

Berlins MieterInnen können sich nicht darauf verlassen, dass der vom Senat geplante fünfjährige Mietenstopp rückwirkend zum 18. Juni 2019 gilt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, das die CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hat, sieht „gewichtige Gründe dafür, dass eine Rückwirkung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird“.