Gericht urteilt: Gröner und die Großspende
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gestern, dass die Großspende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die CDU kein Verstoß gegen das Parteiengesetz war. Der Spender habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter (weitere Infos hier). Einfluss auf die Verhandlung hatte jedenfalls der „Checkpoint-Podcast“, der vor Gericht abgespielt wurde. Wer das gern nachhören möchte: Minute 33:23-35:05.