Baurechtskunde bei Stadtrat Florian Schmidt

Post von Baustadtadtrat Florian Schmidt zur Meldung „Zweierlei Maß bei Karstadt und Kumpel & Keule“ (CP vom 24.9.):

„Guten Morgen, der Unterschied zwischen beiden:
Karstadt: Hier könnte der Bezirk einen Bebauungsplan beschließen, damit das Vorhaben umgesetzt werden kann. Er muss aber nicht. Es können verschiedene Aspekte in diese Entscheidung einfließen.
Markthalle Neun: Hier musste der Bezirk im Rahmen von bestehendem Baurecht genehmigen. Das haben wir ihrer Quelle auch sehr ausführlich dargestellt. Es ist schade, dass Ihnen das anscheinend nicht weitergeleitet wurde.
Einmal „Bauleitplanung“ (Hermannplatz).
Einmal „Bauordnungsrecht“ (Markthalle Neun).
Es wäre doch mal schön, den Menschen Basiswissen zu vermitteln.“

Vielen Dank, hiermit versucht.