BVG verbannt E-Roller

Berlins Feindbild Nr. 1 im Verkehr bleibt der E-Roller: Vom 1. Mai an ist die Mitnahme bei der BVG verboten - angeblich wegen brandgefährlicher Akkus. Fahrräder mit Elektroantrieb dürfen aber weiter mit der U-Bahn transportiert werden - den Ärger wutentbrannter Senioren fürchten die Verkehrsbetriebe offenbar mehr als den vor sich hin schmorenden Antrieb ihrer Zweiräder.