Mohrenstraße kann umbenannt werden

Nach jahrelangem Streit kann die Mohrenstraße sofort, unverzüglich umbenannt werden. Im Amtsblatt verkündet wird das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung“ (trotz übriggebliebener Kläger), denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 8. Juli beschlossen, keine Berufung zuzulassen (Aktenzeichen OVG 1 N 59/23). „Für die übrigen sechs noch erstinstanzlich anhängigen Klageverfahren besteht somit keine Aussicht auf Erfolg.“ Checkpoint-Recherchen haben allerdings ergeben: Die Straßenschilder sind noch da, und die U2 hält analog wie digital auch noch immer an der Mohrenstraße. Vermutlich hat die BVG gerade andere Sorgen.