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Silvesterabstellverbot
Silvesterverbot I: Fahrräder und „Elektrokleinstfahrzeuge“ (E-Scooter) dürfen zwischen dem 31.12.19 (15 Uhr) und 01.01.20 (3 Uhr) rund um das Brandenburger Tor und Unter den Linden nicht abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen sind Kosten von bis zu 400 Euro für die Beseitigung des Fahrzeugs möglich. (Q: Amtsblatt)