Gutachten gegen Enteignung

Ist jetzt Schluss mit den Enteignungsträumen? Ein noch unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Finanzverwaltung (erstellt von den Kanzleien Greenberg Traurig und Redeker Sellner Dahs) kommt zum Ergebnis, dass Berlin eher nicht enteignen darf. Eine Kommission der rot-rot-grünen Vorgängerregierung war zum gegenteiligen Ergebnis gekommen. Auch in Berlin gilt bekanntlich: zwei Juristen, drei Meinungen.