Auch Büroarbeitshunde dürfen Gassi gehen

Nachtrag zur Meldung „Erster Bezirk erlaubt Bürohunde“ (CP von gestern): Neben viel Zustimmung kam gestern auch eine kritische Nachfrage von L. Petzold in unserem Postfach an: „Bedeutet das nicht auch Gassigehen während der Arbeitszeit? Das Bürgeramt würde ich ausschließen.“ Wir wollten gerade bei Ma-He-Bürgermeister Gordon Lemm anrufen und fragen, wie er sich das vorstellt, da trabte Checkpoint-Pom Beverly am Schreibtisch vorbei, quer im Schnäuzchen die „Bildschirmarbeitsverordnung“, dazu eine Bissmarkierung bei Paragraph 5: „Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.“ Ok, wie wäre es mit Gassigehen?