Späte Anerkennung für Opfergruppen des Nationalsozialismus
Gute Nachricht aus dem Bundestag: Das Parlament hat beschlossen, auch einst als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfemte Opfer des Nationalsozialismus als solche anzuerkennen. Als „asozial“ galten für die Nazis etwa Wohnungslose, Bettler, Wanderarbeiter oder Prostituierte. Oft geschah ihre Stigmatisierung zufällig oder willkürlich; viele Betroffene landeten in Arbeits- oder Konzentrationslagern und kamen dort um. Die wenigen noch lebenden Überlebenden sollen nach dem Beschluss leichter Zugang zu Entschädigungen erhalten. Die AfD enthielt sich der Stimme.