Berliner Polizei erlaubt Tätowierungen

Die erlaubt nun übrigens auch Tätowierungen bei Polizisten (auch solche mit Insekten und Bären). In der „Änderung der Polizei-Dienstvorschrift 350 wird geregelt, dass Tätowierungen, auch sichtbare, grundsätzlich zulässig sind“ (Q: Kurier). Ausnahme: Hals, Kopf und Hände. Im Winter folglich: unsichtbar.