Urteil: Mieterhöhung trotz Mietendeckels rechtens

… und das ist gar nicht mal so unwahrscheinlich: In einem ersten Verfahren hob das Amtsgericht jetzt den Mietendeckel schon mal ab – das Bundesrecht habe Vorrang, heißt es im Urteil, als Maßstab für die Höhe gelte weiterhin der Mietspiegel. So wird der Mietvertrag zum Risikopapier, den sich nur noch Zocker leisten können.