Auch wer Tantra-Massagen anbietet, muss dafür eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz besitzen, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Um „gynäkologische Untersuchungen“, wie von der Betreiberin argumentiert, handele es sich dabei nicht, sondern um sexuelle Dienstleistungen. Wäre das auch geklärt.