Bauverwaltung sucht Ingenieure für Standsicherheit

40 Jahre nach dem Einsturz der Kongresshalle (21. Mai 1980) gibt die Bauverwaltung bekannt, dass sie „Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit anerkennen wird“, und zwar „demnächst“ (Hinweis für Neuberliner: „Demnächst“ ist ein ziemlich dehnbarer Begriff, auf dessen Standsicherheit sich niemand verlassen sollte). Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen übrigens seit kurzem bis zu ihrem 70. Lebensjahr arbeiten (Bauordnung § 86 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2 Nummer 3) – vorausgesetzt, sie erhalten sich die notwendige Standsicherheit.