Lehrer dürfen Freifahrten annehmen

Apropos Skandal: Erinnern Sie sich an die Lehrerin, die von ihrer Abi-Klasse zum Abschied eine Loriot-Figur im Wert von 200 Euro geschenkt bekam und dafür 4000 Euro Strafe zahlen musste? Sechs Jahre danach wurde jetzt die „Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“, gültig für die Beschäftigten der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung, in einem entscheidenden Punkt geändert: Ab sofort ist „die Annahme von Freifahrten, Freiflügen, Freiplätzen, sowie die Inanspruchnahme der jeweils günstigsten Sondertarife und kostenloser Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten zulässig“, allerdings nur „zur Minderung der Dienstreisekosten“.

Also, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, wenn Sie ihrer Lieblingslehrkraft mal etwas Gutes tun wollen: Schenken Sie ihr doch eine schöne Dienstreise – wie wäre es mit 14 Tage Pädagogien?