Urteil in Karlsruhe: Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung untervermieten
Bis Berlins Mieten wieder sinken (auf welchen Wegen auch immer, darüber reden wir am Freitag im Checkpoint-Podcast!) können Mieter grundsätzlich Teile ihrer Wohnung untervermieten, um die eigenen Kosten zu verringern. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil bestätigt. Ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutzt, ist dabei nicht relevant.