Verlorener Glanz

Achtung: Sollten Sie im Besitz eines Grundschuldbriefs über die im Grundbuch des Amtsgerichts Lichtenberg eingetragene „Grundschuld zu 5000 Goldmark mit 3 % Zinsen jährlich sowie eingetragene Grundschuld zu 1 000 Goldmark mit 3 % Zinsen jährlich“ verfügen, sollten Sie sich beeilen. Im Amtsblatt wurde jetzt die „Kraftloserklärung mehrerer abhandengekommener Urkunden“ beantragt. „Der Inhaber der Grundschuldbriefe wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 5. August 2024 anzumelden.“ Sie wissen hoffentlich, was das heißt.