U-Bahnen beschmiert: Berliner Rapper muss 60.000 Euro Strafe zahlen

Die Generalstaatsanwaltschaft informiert: „Ein auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin erlassener Strafbefehl gegen einen Berliner Sprechgesangskünstler (sog. ‚Rapper‘) mit einer Gesamtgeldstrafe von 60.000 Euro ist nun rechtskräftig.“ Der 34-Jährige mit dem Künstlernamen „Ufo361“ habe in der Abstellanlage am U-Bahnhof Deutsche Oper (ausgerechnet!) mehrere Waggons mit insgesamt 17 „Pieces“ besprüht. Dafür gab’s 120 Tagessätze à 500 Euro, außerdem wurden 146 Sprühdosen einkassiert. Als besonderen Service hat die Staatsanwaltschaft die Wikipedia-Erklärungen für „Rapper“ („rhythmischer, markanter und meist schneller Sprechgesang“) und für „Piece“ („aufwändiges, meistens mehrfarbiges und großflächiges Graffito“) in ihre Mitteilung kopiert. Peace!