Arbeitsgericht entscheidet über Frauendorfer

Im juristischen Streit um den Rauswurf des früheren Vize-Direktors der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Helmuth Frauendorfer will das Arbeitsgericht am heutigen Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Verhandelt wurde die Klage gegen seine Kündigung, die 2018 nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung erfolgt war.