Burger King darf seinen Filialen die Preise diktieren

Alle Macht dem König – auch wenn es der Burger King ist. Das hat das Oberlandesgericht München einem Berliner Filialwirt klargemacht. Der hatte gegen die regelmäßigen Rabattaktionen des Konzerns geklagt, weil er die von oben diktierten Sonderpreise für einen Verstoß gegen das Kartellrecht hielt.