Autobahn GmbH des Bundes beantwortet Presseanfragen über Monate nicht
Es folgt eine Mitteilung an die auf anderem Wege offenbar nicht erreichbare Autobahn GmbH des Bundes, Pressestelle Region Nordost: Gemäß §4 Absatz 1 des Berliner Pressegesetzes „sind die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen“. Sollte es am Ausweis gescheitert sein, dass meine beiden am 14. Januar per Mail eingereichten Anfragen zur Verkehrsbelastung der Stadtautobahn (zzgl. schriftliche Erinnerungen vom 31.1., 26.2. und 4.3.) bisher nicht beantwortet werden konnten, bitte ich um Nachricht.