55,08 Euro, die nicht lohnen
Die Laune beim Verwaltungsgericht ist kurz vor Weihnachten offenbar gut. Gestern verschickte Verwaltungsrichter und Pressesprecher Stephan Groscurth eine Pressemitteilung mit dem lakonischen Titel „55,08 Euro, die nicht lohnen“ und wies damit auf die Abweisung einer Musterklage gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen hin. Für diese zahlte der Kläger genau 55,08 Euro im Internet – genau jenen Betrag also, der für drei Monate Rundfunkgebühr fällig wird.