Hundesteuermarken bleiben ein Jahr länger gültig

Die Hundesteuermarken mit Geltungsdauer 2016-2022 bleiben bis Ende nächsten Jahres gültig. Ein persönlicher Umtausch in den Hundesteuerstellen der Finanzämter ist nicht nötig, wie die Finanzverwaltung via Amtsblatt mitteilt. Sichtbar am Tier befestigt werden muss die Steuermarke übrigens von der- oder demjenigen, die oder der „einen Hund außerhalb geschlossener Räume oder umfriedeter Grundstücke führt“. Nicht definiert ist der Berliner Standardfall, dass der Hund selber führt oder auf eigene Faust unterwegs ist. Bello ciao.