Gendern in der Schule

Kindern sei es „grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden.“ Mit diesen Worten hat das Berliner Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Vaters abgelehnt und damit festgestellt: Gendern in der Schule ist nicht der Untergang des Abendlands.