Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen

Verletzen Hartz-IV-Sanktionen die Menschenwürde? Darüber urteilt am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Ein Mann hatte einen Job als Lagerarbeiter abgelehnt, weil er im Verkauf arbeiten wollte, später ließ er auch noch einen „Aktivierungsgutschein“ für eine Erprobung in einem Betrieb verfallen. Das Jobcenter kürzte den Regelsatz von 391 Euro im Monat auf 270 Euro und dann auf 150 Euro. Es geht um nicht weniger, als die Frage nach der Sicherung des Existenzminimums.