Mohrenstraße darf umbenannt werden – auch U-Bahnhof soll künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen
Die Mohrenstraße darf künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Das Bezirksamt habe mit seiner Entscheidung „das Willkürverbot nicht verletzt“, entschied das Gericht. Damit wird wohl auch der anliegende U-Bahnhof künftig den neuen Straßennamen tragen. „Es wurde die Entscheidung getroffen, dass der U-Bahnhof auch in Zukunft die Bezeichnung der namensgebenden Straße erhalten soll“, teilt die BVG in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen mit. Allerdings ist noch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.