Halbnackte Männer im Monbijoupark
Skandalöse Zustände im Monbijoupark – an privaten Sportgeräten trainieren körperbewusste Großstädter ihre Muckis! Pfff… Da drängen sich natürlich drei Fragen auf, die Katharina Mayer von der BVV-Linksfraktion auch gleich ans Bezirksamt stellte (DS 0628/V):
1) „Was würde passieren, wenn statt muskulöser Männer auch Frauen* oberkörperfrei dort Sport treiben würden?“
2) „Wie geht das Ordnungsamt mit Frauen um, die sich oberkörperfrei im öffentlichen Raum aufhalten?“
3) „Wie bewertet das Bezirksamt die zur Schaustellung männlicher Privilegien im öffentlichen Raum?“
Harter Stoff – und hier die Antwort von Bürgermeister Stephan von Dassel: „Allein das Zeigen des Oberkörpers dürfte die Allgemeinheit nicht als Exhibitionismus oder Erregung öffentlichen Ärgernisses bewerten. Das Grünanlagengesetz verbietet das Nacktsein nicht.“ Es kommentiert unser Gastautor Johann Wolfgang von Goethe: „Es ist unglaublich, wie viel der Geist zur Erhaltung des Körpers vermag. Der Geist muss nur dem Körper nicht nachgeben." Und die Checkpoint-Analyse: Es dauert länger, einen Körper zu formen, als den Ruf einer „Stadt der Freiheit“ (Michael Müller beim CSD) zu ruinieren.
Dazu auch folgende Nachricht aus dem Strandbad Plötzensee: Die Security forderte wegen der Beschwerde einer Familie eine junge Frau auf, ihr Oberteil anzuziehen. Und was sagt der Senat dazu? Der „Kurier“ zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage von MdA Marcel Luthe aus dem vergangenen Jahr: „Durch langjähriges Praktizieren haben sich allgemeine Gepflogenheiten hinsichtlich der Badebekleidung gesellschaftlich etabliert, wonach ein Mann beim Baden/Schwimmen in öffentlichen Bädern eine Badehose trägt und eine Frau einen Badeanzug oder Bikini, die jeweils die weibliche Brust bedecken.“ Es sei denn… (siehe oben).