Eine gute Nachricht zur „Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen“ im Rahmen des Mobilitätsgesetzes findet sich derweil im Amtsblatt. „Durch die Ausführungsvorschriften werden keine neuen Zuständigkeiten geschaffen“, heißt es da. Und das ist doch irgendwie erleichternd.