Pop-up-Zwischenstopp
Apropos Erfolgsliste der Senatorinnen. „Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt.“ Heißt übersetzt: Die Pop-up-Radwege dürfen erstmal bleiben, bis das Hauptverfahren entschieden ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz habe nun „erstmals die für die erforderliche Gefahrenprognose erforderlichen Tatsachen durch Nachreichung von Verkehrszählungen, Unfallstatistiken u.ä. belegt“. Gilt wie bei der Verkehrswende insgesamt: Besser spät als nie.