Zoll versteigert Wiederbelebungsgerät

Beim vorweihnachtlichen Ausmisten (mehr Platz für Geschenke!) ist man im Hauptzollamt auf ein Wiederbelebungsgerät von 1991 gestoßen. Es enthält einen Beatmungsautomaten sowie Sauerstoffdruckgasbehälter und soll versteigert werden (Mindestgebot 150 Euro). Aber falls Sie jetzt ohnmächtig an Weihnachten bei den Schwiegereltern denken: Der Zoll vergibt das Ding „nur als Dekoartikel“ – Sie können es also allenfalls statt Lametta an den Baum hängen.