Mietminderung für Läden in der Pandemie

Es geht nicht immer abwärts: Wer in der Pandemie seinen Laden nicht öffnen darf, kann sich Teile der Miete erstatten lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (via „Handelsblatt“). Schön, dass bald nicht mehr sämtliche Corona-Hilfen für notleidende Geschäfte ins Homeoffice ihrer Vermieter überwiesen werden. Eigentum verpflichtet - erst recht in der Krise.