BVerfG zu Cannabis / Bernauer Richter
Keine Abkürzung bei der Cannabis-Legalisierung! Das Amtsgericht in Bernau bei Berlin, das zuletzt Verfahren zu Cannabis-Verstößen ausgesetzt hatte, hat sich eine Watsche vom Bundesverfassungsgericht geholt. Dass der Staat das Recht auf Rausch einschränken darf, habe das Gericht schon 1994 festgestellt, argumentieren die Richter:innen. Mit anderen Worten: Der Ball liegt wieder bei Karl Lauterbach.