Verwaltungsgericht entscheidet: Ein Fax vom Anwalt ersetzt nicht die E-Mail

Ein Rechtsanwalt, der die Faxe(n) dicke hat von launischer Justiz-EDV und den Tücken seines Scanners, muss seine Dokumente trotzdem elektronisch einreichen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden – mit Verweis auf die Verwaltungsgerichtsordnung, derzufolge Anwaltsdokumente seit Jahresbeginn in elektronischer Form durchzukabeln sind. Zum Nachlesen und Ausdrucken das Aktenzeichen: VG 12 L 25/22.