Lichtnummer
Mail aus der Polizeiführung. „Sehr geehrte Mitarbeitenden (sic!), aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Waffenlampe der im Einsatzwert gesteigerten Maschinenpistole (eMP 5) ausschließlich der Zielbeleuchtung dient und nur bei entschlossener Schießhaltung verwendet werden darf. Eine (missbräuchliche) Benutzung der eMP 5 als Taschenlampe im Einsatz hat zu unterbleiben!“ Hatte wohl jemand nach Erleuchtung gesucht.