„Oben ohne“: Jetzt für alle erlaubt

Sie erinnern sich an die „Oben ohne“-Affäre? Die Polizei hatte im Juni vor einem Jahr eine Frau vom Wasserspielplatz „Plansche“ im Plänterwald verwiesen, weil sie, ebenso wie viele Männer, keine Oberbekleidung trug. Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, wie die zuständige Beauftragte feststellte. Jetzt wird die Nutzungsordnung geändert: Statt der missverständlichen „handelsübliche Badebekleidung“, die zu tragen war, müssen künftig generell nur noch „primäre Geschlechtsorgane“ bedeckt sein – zur Erinnerung: Das sind solche, die der Fortpflanzung dienen. Ergänzender Hinweis: Falls Sie glauben, vom Küssen schwanger werden zu können („Bravo“-Klassiker), müssen Sie eine Maske tragen.