Vollzugshindernisse
Seit 2016 gilt in Berlin die Kotbeutelpflicht: Wer den Hund hat, trägt den Haufen. Doch weil die Ordnungsämter nicht nach den Beuteln fragen durften, wurde so gut wie nie kontrolliert (Zahl der Kontrollen im ersten Jahr: 0). Nur vier Jahre später wurde das Gesetz nun überarbeitet: Hundehalter müssen ihre Beutel jetzt „auf Verlangen von Behörden vorzeigen“. Nun sei eines der „zentralen Vollzugshindernisse“ (für den Beamten, nicht den Hund) beseitigt, hieß es von ersten Bezirken. Und der Gesetzgeber nutzte die Gelegenheit, einen weiteren Fehler zu verbessern: Die Hundehalter wurden um Hundehalterinnen ergänzt. Tja, Gleichberechtigung gilt in guten wie in schlechten Zeiten, auch wenn Sie das jetzt vielleicht kacke finden.