Wendung im Fall Martini
Neue Wendung im Fall „Fabien Martini“: Neben fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit am Steuer wird dem Polizisten Peter G. nun auch der Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, was eher ungewöhnlich ist. In der Regel gilt: Der Tatvorwurf, der weniger ins Gewicht fällt als der ohnehin schon bestehende, wird beiseitegelegt oder dem Verfahren, das schwerer wiegt, zugefügt. Auch weil die Justiz überlastet ist.