Fehlstart statt Neustart

Falls Ihnen mal eine „Kanzlei Neustart“ unterkommen sollte, die in der Dircksenstraße 4 Gegenstände zum Insolvenzverkauf anbietet (Mindestbestellsumme 10.000 Euro, „aus organisatorischen Gründen“): Laut Rechtsanwaltskammer befindet sich dort keine Rechtsanwaltskanzlei, und die auf der „Neustart“-Website benannte „Rechtsanwälte“ Albert Tannenberg, Klaus Schanze sowie die „Rechtsanwältin“ Kerstin Schambeck sind laut amtlichem Anwaltsverzeichnis „nicht zur Anwaltschaft zugelassen“ (RKA). Also: Vermeiden Sie lieber einen Fehlstart bei „Neustart“.