BND darf auch im Ausland nur nach Grundgesetz spionieren
Und noch gute Bundesnachrichten: Der Bundesnachrichtendienst muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine internationale Überwachung stärker regulieren und unabhängiger kontrollieren lassen. Erfolgreich geklagt hatten Reporter, die einen weltweit ungezügelten Datenhandel zum Nachteil ihrer Informanten fürchten. Auch im Ausland soll künftig streng nach Grundgesetz spioniert werden – ebenso im Weltraum und im Internet. Ins Netz dürfen dem BND die Schlimmfinger dieser Welt trotzdem gehen.