Musterbeispiel für Bürokratensprache

Zwischendurch eine Testaufgabe aus dem Lehrbuch für Verwaltungsfachleute: Wie meldet man eine lästige, aber leider meldepflichtige Angelegenheit so, dass garantiert niemand sie lesen will? Die Musterlösung lieferte die Senatskanzlei per Pressemitteilung, der Titel: „Bericht nach § 24 Abs. 4 EGovG Bln für das 3. Quartal 2025 beschlossen”. Wer da nicht sofort wissend nickt – hier entlang.