Was ist eigentlich ein Hochhaus?
Falls Ihnen in Berlin mancher Witz oder manches Haus zu flach vorkommt, hier noch einmal die amtliche Definition für ein Hochhaus in unserer Stadt: Laut parlamentarischer Mitteilung der Bauverwaltung handelt es sich dabei um ein Gebäude, „bei dem die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, im Mittel 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt“. Ist Ihnen das auch zu hoch?