Patchverbot für die Polizei
Polizeidrei: Berlins PolizistInnen sind „aus gegebenem Anlass“ darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von außerpolizeilichen „Symbolen oder eine dienstlich nicht vorgesehene Erweiterung der Dienstbekleidung z.B. durch sogenannte Patches“ nicht zulässig ist. Verstöße seien im Rahmen der Vorgesetzteneigenschaft nicht zu dulden, im Ansatz zu unterbinden und ggf. dienstrechtlich zu prüfen. Es gelte das „Ansehen als Polizei Berlin zu schützen“.