Noch keine Arbeitsanträge ukrainischer Ärzte
„Senatsverwaltung für Gleichstellung stürzt Abgeordnete in Identitätskrise“ hätte die Überschrift für die folgende Meldung lauten können – aber die stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Stefanie Bung lässt sich nicht davon irritieren, dass die Antwort auf ihre Anfrage zu ukrainischen Ärzten in Berlin an einen „Herrn Stefanie Bung“ gerichtet ist. Noch gilt das Selbstbestimmungsrecht!
Frau Bung wollte wissen, wie es um die Arbeitsmöglichkeit geflüchteter Mediziner steht – Voraussetzung dafür ist ein Antrag, teilt der Senat mit, aber: „Bisher liegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales als der zuständigen Approbationsbehörde keine derartigen Anträge vor.“