Krach um die Werkstatt der Kulturen
Kultur, aber nicht divers II: In einem offenen Brief an Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kritisiert der Berliner Migrationsrat die Neuausschreibung der Werkstatt der Kulturen – einem, wie es heißt, einzigartigen Projekt, bei dem „marginalisierte und rassistisch markierte Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft einen Raum für Empowerment geboten bekommen“. Zwar wurde die Ausschreibung bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Unklar allerdings bleiben die Gründe und wie es in Zukunft weitergehen soll. „Wir sind enttäuscht darüber, dass Sie (…) kein Interesse daran haben, die bisherige transkulturelle und dekoloniale Arbeit der Werkstatt der Kulturen zu würdigen (…). Mit dieser Art von ‚Kulturpolitik‘ machen Sie sich mitverantwortlich für die Marginalisierung und Unsichtbarmachung der migrantischen und postmigrantischen Stadtgeschichte“, heißt es in dem Brief. Gefordert werden: Transparenz, die Einbeziehung der bisherigen AkteurInnen und die Neuaufstellung des Trägervereins in anderer Rechtsform mit klarer Perspektive für eine institutionelle Förderung, statt einer befristeten Projektförderung.
„Mir ist auch nicht bekannt, was da wann, wie, durch wen verhandelt wurde“, sagt Philippa Ebéné auf Nachfrage. Seit 2008 leitet sie die landeseigene Kulturstätte, ihr Arbeitgeber, der Verein „Brauerei Wissmannstraße“ wurde eigens zum Zweck der Trägerschaft gegründet. Im Mai dieses Jahres sei sie über die anstehende Ausschreibung informiert worden, ein Angebot habe es nicht gegeben. Ein Angebot „bei dem die finanziellen Mittel stimmen, würde vermutlich niemand ausschlagen“, sagt sie, auch sie nicht. Und ergänzt: „Berlin ist eine Stadt, die sich drei Opernhäuser leistet. Just, wenn es um Kulturproduktionen zur Repräsentanz von migrantischen und diasporischen Perspektiven bzw. Diversity in der Kulturlandschaft geht, stehen keine Programmmittel zur Verfügung.“
Die Senatsverwaltung für Kultur (die wir ehrlicherweise erst am späten Nachmittag kontaktiert haben) verweist spontan auf den Koalitionsvertrag und betont, dass sich „selbstverständlich auch gegenwärtige Akteure bewerben können“. Man sei nicht „für oder gegen jemanden“, der Prozess offen und dass man nach der Vergabe „eine Planungssicherheit finden muss“, liege auf der Hand.