Fast 500 Polizistinnen und Polizisten wegen Erkrankungen beim Schießtraining entschädigt
Wirklich nicht zum Schießen sind die Schießstände der Berliner Polizei. Wegen ärztlich nachgewiesener Gesundheitsgefahren in den maroden Anlagen muss das Land die Betroffenen entschädigen und darüber halbjährlich dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten. Nach der aktuellen Auflistung vom Juli 2019, die dem Checkpoint vorliegt, sind inzwischen 786 Anträge von Betroffenen bearbeitet worden; davon wurden 297 negativ beschieden. In 489 Fällen wurde von einer Bewertungskommission eine Entschädigung zugesprochen – von 3000 Euro (in 328 Fällen) bis hin zu 70.000 und 80.000 Euro (jeweils ein Mal). Gegen einige Bescheide gibt es noch Widersprüche; zwei abgelehnte Anträge wurden doch noch bewilligt. Immerhin ist der Wille inzwischen da, sich mit dem lange ignorierten Problem ernsthaft zu beschäftigen. Den erkrankten Polizistinnen und Polizisten hilft das leider oft zu spät.